Immobilienlexikon

Ein fundiertes Immobilienlexikon hilft sowohl Käufern als auch Verkäufern, die oft komplexe Fachsprache von Notaren, Banken und Maklern zu verstehen.

Hier ist eine kompakte Auswahl der wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z:


A – D

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Ein Dokument vom Bauamt, das bestätigt, dass eine Wohnung baulich so von anderen Wohnungen getrennt ist, dass sie als Sondereigentum gelten kann (wichtig für die Aufteilung in Eigentumswohnungen).

  • AfA (Absetzung für Abnutzung): Die steuerliche Abschreibung von Gebäuden. Da Immobilien an Wert verlieren (Verschleiß), können Eigentümer einen Prozentsatz der Anschaffungskosten jährlich steuerlich geltend machen.

  • Auflassungsvormerkung: Eine „Reservierung“ im Grundbuch für den Käufer. Sie sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie doppelt verkauft.

  • Bodenrichtwert: Der durchschnittliche Lagewert des Bodens pro Quadratmeter, festgelegt durch Gutachterausschüsse. Er dient als Orientierung für den Grundstückspreis.

  • Courtage: Die Maklergebühr (Provision), die bei erfolgreichem Kauf oder Vermietung fällig wird.

E – H

  • Eigenkapital: Die finanziellen Mittel, die der Käufer selbst einbringt (Erspartes, Grundstücke etc.). Je höher das Eigenkapital, desto besser meist die Kreditkonditionen.

  • Energieausweis: Ein Dokument, das die energetische Effizienz eines Gebäudes bewertet (Pflicht bei Verkauf oder Vermietung).

  • Flurstück: Die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters; ein amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche.

  • Gemeinschaftseigentum: Teile eines Hauses, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (z. B. Dach, Treppenhaus, Fassade).

  • Grundbuch: Ein öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen (z. B. Schulden) eines Grundstücks eingetragen sind.

I – N

  • Instandhaltungsrücklage: Sparrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für zukünftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

  • Kaltmiete: Die Miete für die Raumnutzung ohne Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll etc.).

  • Löschungsbewilligung: Ein Dokument der Bank, mit dem sie bestätigt, dass ein Darlehen zurückgezahlt wurde und die entsprechende Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann.

  • Miteigentumsanteil (MEA): Der rechnerische Anteil eines Wohnungseigentümers am gesamten Objekt (meist in 1/1.000 Anteilen angegeben). Er bestimmt oft die Höhe des Hausgeldes.

  • Nießbrauch: Das Recht, eine fremde Sache (z. B. ein Haus) zu bewohnen oder daraus Erträge (Miete) zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.

O – S

  • Objektunterlagen: Alle Dokumente, die für den Verkauf oder die Finanzierung nötig sind (Grundriss, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung etc.).

  • Sondereigentum: Das alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung (im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum).

  • Sondernutzungsrecht: Das Recht eines Eigentümers, Teile des Gemeinschaftseigentums (z. B. Gartenanteil oder Stellplatz) allein zu nutzen.

  • Spekulationssteuer: Steuer auf den Gewinn aus einem Immobilienverkauf, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen (entfällt bei Eigennutzung).

T – Z

  • Teilungserklärung: Die rechtliche Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum.

  • Tilgung: Der Anteil der Kreditrate, der zur Rückzahlung der eigentlichen Darlehensschuld dient (im Gegensatz zu den Zinsen).

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ein Dokument vom Finanzamt, das bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde. Erst dann darf der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

  • Verkehrswert: Der voraussichtlich am Markt erzielbare Preis einer Immobilie (Marktwert).

  • Zinsbindung: Der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist (z. B. 10 oder 15 Jahre).